Miet-Konditionen
Mit Ihrer Unterschrift auf unserem Mietvertrag
erklären Sie Sich mit unseren Mietbedingungen
einverstanden. Unsere Bedingungen sind verbindlich!
Der Mieter muss im Besitz von einem der folgend aufgeführten Ausweise sein
und muss diesen bei Fahrzeugübergabe unaufgefordert vorweisen:
Amtlicher Ausweis:
Schweizer Identitätskarte, Schweizer Pass, Amtlicher Ausweis der
Aufenthaltsbewilligung B
Amtlicher Ausweis der Niederlassungsbewilligung C
Führerausweis:
Der Fahrer muss im Besitz eines Schweizer oder Europäischen Führerausweises
sein.
Zum ziehen unseres Anhängers wird ein Fahrzeug mit geeigneter, ausreichender
Zugkraft benötigt und der Führerausweis Kategorie BE ist erforderlich.
Führerausweis Kategorie BE oder Anhänger Kategorie E, ist Pflicht und muss
zwingend vorgewiesen werden.
Gesetzesübertretungen und Bussgelder:
Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Verkehrsverstösse während der
Mietdauer.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt in der Schweiz für Anhänger
maximal 100 Stundenkilometer!
Die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges der Kategorie B oder höher,
welche im Fahrzeugausweis des Mieters eingetragen ist, und die im Anhänger-
Fahrzeugausweis aufgeführte Stützlast darf niemals überschritten werden.
Zusatzspiegel:
Unter Umständen werden zusätzliche seitliche Aussenspiegel benötigt. Diese
Zusatzspiegel sind Sache des Mieters und werden nicht durch uns zur Verfügung
gestellt!
Kaution:
Unser Imbissanhängern mit vollständig eingerichteter Imbisseinrichtung, wird
nur unter Übergabe einer Kaution von sFr. 500.- an den Mieter übergeben!
Mietdauer:
Ein Miettag entspricht 24 Stunden. Mietbeginn der Ganztagesmiete ist um 07:00
Uhr oder um 18:30 Uhr am vorabend des Miettages.
Gas:
Wir vermieten unseren Anhänger immer ohne Gasflaschen, diese sind Sache des
Mieters.
Reinigung:
Unser Anhänger muss zur vereinbarten Zeit sauber gereinigt zurückgebracht
werden.
Wir erbitten eine sorgsame und gründliche Reinigung!
Neben der äusseren Reinigung durch eine Abdampf-Waschanlage erwarten wir
eine saubere Reinigung des Innenraumes und der Geräte. Soll der Anhänger
durch den Vermieter gereinigt werden, so hat Mieter diesen der Auftrag direkt bei
Vertragsabschluss zu erteilen! (Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.)
Nur durch saubere Reinigung ist eine Weitervermietung möglich.
Wenn dem Vermieter und / oder dem Nachmieter Schäden durch verspätete
Übernahme wegen nicht korrekter Reinigung durch den Mieter entstehen, ist der
Mieter für diese haftbar, und muss allfällige Kosten in vollem Umfang
übernehmen!
Zuschlag bei verspäteter Fahrzeug-Rückgabe:
Wird unser Anhänger nicht zur vereinbarten Zeit an uns zurück gebracht,
schuldet der Mieter nachfolgend aufgeführten Zuschlag und wird in Rechnung
gestellt:
Für Verspätete Rückgabe ist dem Vermieter sFr. 300.- geschuldet
Wenn dem Nachmieter Schäden durch die verspätete Rückgabe entstehen, ist der
Mieter für diese zusätzlich haftbar! Die entstandenen Schäden oder Ausfälle
können dem Mieter vom Nachmieter vollumfänglich in Rechnung gestellt
werden!
Fahrzeug Übernahme oder Rückgabe:
Eine Übernahme oder Rückgabe ist nur zu den vereinbarten Zeiten möglich.
Es besteht keine Möglichkeit ausserhalb dieser vorab vereinbarten Zeiten, den
Anhänger zu übernehmen, oder an uns zurück zu geben.
Die Übernahme oder Rückgabezeit wird vorgängig abgemacht und ist
einzuhalten!
Unseren Anhänger muss zwingend durch uns zurückgenommen und
kontrolliert werden. Wird der Anhänger zu einer nicht vereinbarten Zeit,
einfach auf dem Übernahmeplatz abgestellt, hat dies den Verlust der Kaution
in Höhe von sFr. 500.- zur Folge!
Fahrten in der Schweiz:
Der Vermieter übergibt dem Mieter eine Kopie des Fahrzeugausweises, diese
muss während der gesamten Mietdauer im Anhänger mitgeführt werden.
Fahrten ausserhalb der Schweiz:
Es werden keine Auslandfahrten mit unserem Anhänger gestattet!
Ein Grenzübertritt (ausgenommen dem Fürstentum Liechenstein FL) ist strikte
untersagt!
Zubehör und Ladungssicherungen:
Alle zusätzlichen losen Teile, welche das Befestigungsmaterial , Spannset,
Elektroadapter, Kabelrollen etc. betreffen, sind nicht in der Miete inbegriffen.
Dieses Zusatzmaterial wird dem Mieter separat in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat bei Anhängerübernahme diese Objekte zu kontrollieren.
Die Ladungssicherung ist immer Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt
ausdrücklich jegliche Haftung für das Befestigungsmaterial, Ladungssicherung
und Zubehör ab. Für Schäden an Befestigungsmaterial und Folgeschäden aus
nicht sachgemässer Ladungssicherung haftet der Mieter.
Das ordnungsgemässe Sichern und Befestigen ist während der gesamten
Mietdauer Sache des Mieters!
Haftung:
Der Mieter haftet für alle Schäden, welche er am Anhänger verursacht.
Er ist auch haftbar für Schäden welche er Dritten gegenüber verursacht, auch
Schadenereignisse, welche in nicht angekoppeltem Zustand eintreten, besteht
volle Haftung durch den Mieter.
Der Anhänger ist Vollkasko Versichert und Versicherungsseitig mit einem
Selbstbehalt von Fr. 2500.- für den Schadensverursacher belegt!
Kann im Schadensfall Grobfahrlässigkeit oder unsachgemässe Bedienung
nachgewiesen werden, nimmt die Versicherung Regress auf den Verursacher.
Diebstahl ist nicht durch unsere Vollkaskoversicherung abgedeckt!
Allfällige Bonusverluste und Standtage welche aus einem Schaden oder Unfall
Resultieren, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Unfälle durch Überladung oder unsachgemässe Sicherung von Zuladung sind
nicht versichert. Für diese Schäden haftet der Mieter vollumfänglich. Zugeladenes
Transportgut welches nicht zur Grundausrüstung des Anhängers gehört, ist nicht
versichert. Wir behalten uns vor allfällige Schäden die bei Anhänger Rücknahme
nicht sofort gesehen werden, bis zu 5 Arbeitstage nach Mietende anzumelden.
Beschädigungen an Reifen oder Achsen, und/oder Folgeschäden unsachgemässer
Behandlung ( z.B. Aufsetzen der Achse, starkes überfahren von Randsteinen,
fahren mit angezogener Anhänger-Bremse usw.) müssen auf Kosten des Mieters
alle Reifen der betroffenen Achsen ersetzen werden. (Gemäss Gesetzgeber muss
pro Achse dieselbe Reifenmarke u. Profiltiefe vorhanden sein.)
Für Rückführungs- und Anhänger- Abschleppkosten haftet der Mieter.
Die Gesamtkosten werden dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Mündliche Absprechungen sind nur mit gegenseitiger, schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
Gerichtsstand ist Flawil.
Mit der Übernahme von unserem Anhänger anerkennt der Mieter unsere
Mietbedingungen vollumfänglich.
Annulation:
Wird eine Annulation der Miete nötig, ist diese umgehend dem Vermieter
mitzuteilen. Anulationen welche später als einen Tag vor Reservations-Datum
erfolgen, werden dem Mieter in voller Höhe des Mietbetrags verrechnet!
Bezahlung der Miete und Kaution:
Der gesamte Mietbetrag ist bei Abholung fällig!
Verweigerung einer Miete:
Wir behalten uns das Recht vor, eine Vermietung unseres Anhängers ohne
Angabe von Gründen an eine Person zu verweigern.